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Trennung oder Scheidung – was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Immobilie bei Trennung oder Scheidung – welche Optionen gibt es?

Eine Trennung oder Scheidung ist in der Regel ein emotional herausfordernder Prozess. Neben den persönlichen Belastungen stehen oftmals auch große finanzielle und organisatorische Fragen im Raum – insbesondere, wenn eine gemeinsame Immobilie betroffen ist. Wer darf im Haus bleiben? Was passiert mit dem laufenden Kredit? Und ist ein Verkauf die beste Lösung?

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Immobilie im Trennungsfall – neutral, sachlich und mit dem Ziel, beiden Parteien faire und tragfähige Lösungen aufzuzeigen. 

Wer ist rechtlich Eigentümer?

Grundlage jeder Entscheidung ist ein Blick ins Grundbuch. Viele Paare gehen davon aus, dass bestimmte Regelungen automatisch gelten – doch entscheidend ist, wer als Eigentümer eingetragen ist. Das ist rechtlich bindend, unabhängig von emotionaler Bindung oder tatsächlicher Nutzung.

Sofern kein Ehevertrag besteht, greift meist die Zugewinngemeinschaft: Alles, was während der Ehe gemeinsam erwirtschaftet wurde – darunter auch Immobilien –, wird im Trennungsfall grundsätzlich hälftig aufgeteilt, sofern beide als Eigentümer im Grundbuch stehen.

Welche Optionen bestehen für die Immobilie?

Nach einer Trennung haben Eigentümer mehrere Möglichkeiten, mit der gemeinsamen Immobilie umzugehen:

1. Verkauf der Immobilie
Oft wird die Immobilie verkauft – insbesondere, wenn keiner der Partner allein darin wohnen möchte oder kann. Der Verkaufserlös wird nach den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt. Diese Lösung schafft Klarheit und ermöglicht beiden Seiten einen finanziellen Neustart.

2. Auszahlung eines Partners
Eine Alternative ist die Auszahlung eines Partners durch den anderen. Dafür ist entweder ausreichendes Eigenkapital oder eine tragfähige Finanzierung notwendig. Wichtig: Auch bei einer Auszahlung unter Ex-Partnern handelt es sich rechtlich um einen Eigentümerwechsel – ein notariell beglaubigter Kaufvertrag ist daher erforderlich.

3. Gemeinsame Vermietung
Auch die Vermietung der Immobilie ist möglich. Das kann sinnvoll sein, wenn das Objekt gut vermietbar ist und beide Eigentümer weiterhin Einkünfte daraus erzielen möchten. In der Praxis erfordert dieses Modell allerdings weiterhin gemeinsame Entscheidungen – was nach einer Trennung oft schwierig ist.

4. Teilungsversteigerung
Lässt sich keine Einigung erzielen, bleibt als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung. Hierbei wird die Immobilie gerichtlich versteigert – meist unter dem regulären Marktwert. Diese Option sollte wirklich nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle anderen Lösungen nicht umsetzbar sind.

Was passiert mit dem laufenden Kredit?

Ein wichtiger Punkt betrifft bestehende Darlehen. Wenn beide Partner den Kreditvertrag unterzeichnet haben, haften auch beide – unabhängig davon, wer in der Immobilie bleibt. In solchen Fällen kann eine Umschuldung oder Schuldhaftentlassung eine Lösung sein. Diese ist jedoch nur mit Zustimmung der finanzierenden Bank möglich.

Emotionale Trennung – sachliche Entscheidungen

Eine Trennung ist emotional belastend – gerade deshalb ist es wichtig, bei der Immobilie sachlich, vorausschauend und gut informiert vorzugehen. Eine neutrale Immobilienbewertung bildet häufig den ersten Schritt, um eine faire Grundlage für alle weiteren Entscheidungen zu schaffen.

Wir stehen Ihnen in dieser sensiblen Phase mit Erfahrung, Diskretion und Einfühlungsvermögen zur Seite. Als Immobilienmakler verstehen wir uns als neutrale Moderatoren, die helfen, tragfähige und faire Lösungen für beide Parteien zu finden – ohne eine Seite zu bevorzugen. Sprechen Sie uns gerne vertraulich an

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